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16.08.2019 Recht und Verbraucherschutz — Gesetzentwurf — hib 897/2019

Ausgaben für Justiz sollen erneut steigen

Berlin: (hib/mwo) Für Ausgaben im Bereich Justiz und Verbraucherschutz soll 2020 insgesamt erneut mehr Geld zur Verfügung stehen. Im Entwurf des Bundeshaushalts für das kommende Jahr (19/11800, Einzelplan 07) sind für den Etat des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz 912,28 Millionen Euro vorgesehen, 16,96 Millionen Euro mehr als im laufenden Jahr. Dem gegenüber steht im kleinsten Etat aller Bundesministerien ein Anstieg der Einnahmen um 32,00 Millionen auf 611,78 Millionen Euro. Das entspricht rund zwei Dritteln der Ausgaben.

Größter Posten sind erneut die Personalausgaben, die um 20,92 Millionen auf 587,80 Millionen Euro steigen sollen. Den prozentual höchsten Zuwachs verzeichnet dem Entwurf zufolge der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, der 61,69 Millionen Euro ausgeben kann, ein Plus von 18,24 Millionen Euro. Mehr Geld ist auch für das Deutsche Patent- und Markenamt vorgesehen (plus 16,56 Millionen auf 253,77 Millionen Euro).

Der Bundesgerichtshof soll mit 58,11 Millionen Euro 4,06 Millionen mehr erhalten, und der Etat des Bundesfinanzhofs soll leicht auf 20,24 Millionen Euro steigen. Dem Haus von Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) sollen für Personal- und Verwaltungsausgaben sowie für Investitionen 102,14 Millionen Euro zur Verfügung stehen, 8,51 Millionen mehr als in diesem Jahr.

Dagegen sollen die Ausgaben im Bereich Verbraucherpolitik sinken. Dieser umfasst die Information der Verbraucher sowie Forschung und Innovation im Bereich des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes. Die Ausgaben, die auch Zuschüsse an den Verbraucherzentrale Bundesverband und die Stiftung Warentest umfassen, fallen laut Entwurf mit 38,27 Millionen Euro um 3,95 Millionen geringer aus.

Für Sonstige Bewilligungen wie für die Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit werden mit 27,42 Millionen Euro 3,29 Millionen weniger veranschlagt. Die zentral veranschlagten Verwaltungsausgaben, zu denen der Schwerpunktbereich Versorgung gehört, sollen um 12,60 Millionen auf 219,46 Millionen Euro sinken. Bei Einnahmen von 129,21 Millionen Euro (plus 12,00 Millionen) soll auch für das Bundesamt für Justiz mit 96,03 Millionen Euro weniger Geld zur Verfügung stehen (minus 5,38 Millionen). Ebenso sparen müssen dem Entwurf zufolge das Bundesverwaltungsgericht (minus 3,52 Millionen auf 20,98 Millionen Euro) und das Bundespatentgericht (minus 1,81 Millionen auf 14,18 Millionen Euro).

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