Eine Klarstellung des Steuer-Zentralamts
Berlin: (hib/HLE) Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat im Januar 2019 an Medien keine Korrekturbitten unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe gerichtet. In Einzelfällen werde einem Medium ein Hinweis gegeben, wenn vom BZSt veröffentlichte Informationen oder Angaben über die Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben sind und das BZSt einen Hinweis für geeignet und angemessen betrachtet. In einem Fall sei eine steuerfachliche Klarstellung im Januar 2019 erfolgt, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/12019(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/11522(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).
Die Antwort erfolgte aufgrund der Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472(Dokument, öffnet ein neues Fenster).