Verzug bei Grundstücksdatenbank
Berlin: (hib/HLE) Ob die Bundesregierung immer noch der Auffassung ist, dass der Aufbau der Grundstücksdatenbank LANGUSTE in erheblichem Verzug ist und welche Auswirkungen dieser Verzug auf die Administrierbarkeit der Grundsteuer hat, will die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/12043) erfahren und bezieht sich dabei auf eine frühere Anfrage (19/9538). Die Bundesregierung soll unter anderem angeben, wie lange die Erfassung der Grundstücke in der Datenbank LANGUSTE noch dauern soll und welche Bundesländer Schwierigkeiten beim Aufbau der Verbindungsdatei zu LANGUSTE haben. In der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage führt die FDP-Fraktion aus, dass die Vorbereitungen für die bundesweite Grundstücksdatenbank LANGUSTE in erheblichem Verzug seien. Während einzelne Bundesländer wie Sachsen-Anhalt oder Schleswig-Holstein dem Bundesfinanzministerium nicht einmal mitteilen konnten, wie viele Grundstücke überhaupt digital erfasst werden müssen, sei der Bundesregierung bekannt, dass im Saarland noch 58,7 Prozent und in Mecklenburg-Vorpommern 64,6 Prozent aller Grundstücke digital erfasst werden müssten. Das neue Grundsteuergesetz müsse bereits im Jahr 2025 angewendet werden, und somit sechs Jahre bevor der Aufbau der Grundstücksdatenbank abgeschlossen werden könne.