Abbau des Solidaritätszuschlages
Berlin: (hib/HLE) Um die Einigung der Koalition über den Abbau des steuerlichen Solidaritätszuschlages geht es in einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/11979). Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, wie hoch das jährliche Aufkommen des Solidaritätszuschlages seit seiner Ersteinführung im Jahr 1991 bis zum Jahr 2018 war und wie sich das Aufkommen auf Einkommensteuer, Kapitalertragsteuer/Abgeltungssteuer, veranlagte Einkommensteuer und Körperschaftsteuer verteilt. Außerdem wird gefragt, mit welchem Aufkommen von 2021 bis 2023 zu rechnen ist, und ob 90 Prozent aller Zahler des Solidaritätszuschlages, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, vollständig von der Zahlung des Zuschlages entlastet würden. Die FDP-Fraktion erinnert in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage an ein Gutachten des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Professor Hans-Jürgen Papier, der zu dem eindeutigen Ergebnis gekommen sei, die weitere Teilerhebung des Solidaritätszuschlages über das Jahr 2019 hinaus sei verfassungswidrig . In diese Richtung gehe auch ein Gutachten des Bundesrechnungshofes.