Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch
Berlin: (hib/mwo) Bei der Bundesanwaltschaft befassen sich zwei Referate ausschließlich mit Verfahren, deren Schwerpunkt im Bereich der Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) liegt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/12354) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/11480). Von 2017 bis heute seien 105 Ermittlungsverfahren mit Tatvorwürfen nach dem Völkerstrafgesetzbuch eingeleitet worden. Einer Auflistung der Verfahren nach Tatvorwürfen und Ländern fügt die Bundesregierung einen Überblick über den Stand dieser Verfahren an. Weiter heißt es in der Antwort, die zuständigen deutschen Strafverfolgungsbehörden stünden mit der Anklagebehörde des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in einem ständigen Austausch. Die Bundesregierung unterstütze den IStGH bei seinen Ermittlungen durch die Leistung von Rechtshilfe. Eine Klage vor dem Internationalen Gerichtshof im Kontext von Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch in Syrien habe die Bundesregierung nicht erwogen. Fragen zur personellen Ausstattung der Generalbundesanwaltschaft und des Bundeskriminalamts für die Strafverfolgung von Taten nach dem Völkerstrafgesetzbuch könnten nicht offen beantwortet werden, da sie geheimhaltungsbedürftig seien.
Wie die Bundesregierung weiter schreibt, haben Opfer von Gewalttaten - hierzu gehörten auch Opfer von internationalen Verbrechen, einschließlich Kinder und Opfer geschlechtsbezogener Gewalt - bei Vorliegen aller gesetzlichen Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz. Darüber hinaus gebe es zahlreiche Opferhilfeeinrichtungen, die viele Unterstützungsmöglichkeiten anböten. Für die Bundesregierung sei es ein wesentliches Anliegen, Opfer von Straftaten zu unterstützen. Deshalb gebe das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz unterschiedliche Informationsbroschüren heraus, um Opfer von Straftaten über ihre Rechte aufzuklären.