Kontrollen an Grenze zu Österreich
Berlin: (hib/STO) Seit dem Beginn von Anordnungen der vorübergehenden Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Landgrenze am 13. September 2015 hat die Bundespolizei bis einschließlich Juni 2019 laut Bundesregierung insgesamt 45.655 Personen festgestellt, die in den polizeilichen Fahndungshilfsmitteln zur Fahndung ausgeschrieben waren. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/12379) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/12046) ferner hervorgeht, hat die Bundespolizei dort seit dem 13. September 2015 bis einschließlich Juni 2019 insgesamt 35.067 Personen die Einreise verweigert, die die Einreisevoraussetzungen nicht erfüllt haben.