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22.08.2019 Inneres und Heimat — Kleine Anfrage — hib 915/2019

Berechnungen zum Zuwanderungskorridor

Berlin: (hib/STO) „Berechnungen zum Zuwanderungskorridor für das Jahr 2018 und Prognose für das Jahr 2019“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (19/12291). Darin schreibt die Fraktion, dass Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) bei der Vorstellung der Asylzahlen für das Jahr 2018 erklärt habe, die Asyl-Zuwanderung sei im Jahr 2018 mit netto rund 165.000 Menschen deutlich unterhalb des von der Koalition vereinbarten Korridors zwischen 180.000 und 220.000 Menschen geblieben. Bei dieser Berechnung sei von 3.400 Aufnahmen im Rahmen des Resettlements, 38.500 nachziehenden Familienangehörigen sowie 23.500 Abschiebungen und 16.000 freiwilligen Ausreisen ausgegangen worden, führen die Abgeordneten weiter aus.

Wissen wollen sie, inwieweit bei der Berechnung des Zuwanderungskorridors Familienangehörige, die im Wege des Familiennachzugs legal eingereist sind und dann zur Statusklärung einen Asylantrag gestellt haben, von der Zahl der Asylsuchenden abgezogen werden müssen, damit sie nicht doppelt - als Asylsuchende und beim Familiennachzug - gezählt werden. Auch fragen sie unter anderem, welche Einschätzung „beim Bundesinnenminister aktuell zur Frage“ existiert, „ob der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte Zuwanderungskorridor auf der Grundlage vorliegender Zahlen in diesem Jahr (nicht) erreicht oder überschritten werden könnte“.

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