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23.08.2019 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 922/2019

Straßenbeschilderung in Deutschland

Berlin: (hib/HAU) Die derzeit in Deutschland eingesetzten konventionellen Beschilderungen, Lichtsignalanlagen und Fahrbahnmarkierungen stellen nach Ansicht der Bundesregierung einen sehr guten Standard dar, entsprechen nationalen und europäischen Anforderungen und erfüllen die „Maschinenlesbarkeit“. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/12362) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/12048) hervor. Die Liberalen hatten sich unter anderem danach erkundigt, welche Maßnahmen von der Bundesregierung ergriffen werden, um die bisherige Regelung des Verkehrs „mithilfe statischer und inaktiver Blechschilder, Ampeln und statischer Straßenmarkierungen in das Digitalzeitalter zu überführen“.

Wie die Bundesregierung in der Antwort schreibt, würden speziell bei Lichtsignalanlagen zunehmend digitale verkehrsabhängige Steuerungen eingesetzt und weiterentwickelt. Derzeit liefen europäische Standardisierungsvorhaben zur Nutzung neuer Kommunikationstechniken wie die Car-to-Infrastructure Communication im Bereich der Lichtsignalanlagensteuerung. Begleitend hierzu würden in Forschungsprojekten die sich daraus ergebenden möglichen Anwendungen entwickelt. Diese würden in Pilotanwendungen im Rahmen von Testfeldern auf ihre Praxistauglichkeit und Auswirkung auf Verkehrsablauf, Verkehrssicherheit und Umwelt untersucht.

Nach Auffassung der Bundesregierung haben statische und inaktive Verkehrszeichen aus Metall gegenüber Wechselverkehrszeichen den Vorteil, „dass sie aufgrund ihrer retroreflektierenden Trägerfolien bei Dunkelheit sichtbar und kostengünstiger in der Anschaffung sind, keine Stromversorgung benötigen und eine hohe Betriebssicherheit aufweisen“. Wechselverkehrszeichen und andere dynamische Anzeigen stünden in Auffälligkeitskonkurrenz zu konventioneller Beschilderung. Da dies zu einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit führen könne, sei bislang auf digitale Beschilderung weitestgehend verzichtet worden, heißt es in der Antwort. Eine Ausnahme bildeten die Verkehrszeichen, die im Zuge von Verkehrsbeeinflussungsanlagen eingesetzt werden. Diese würden wetter- und verkehrssituationsabhängig eingesetzt und müssten daher als Wechselverkehrszeichen ausgeführt werden.

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