Fluggastdatenspeicherung thematisiert
Berlin: (hib/STO) Um „Fluggastdatenspeicherung und Übermittlung an das BKA“ geht es in einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/12402). Wie die Fraktion darin schreibt, verpflichtet das am 25. Mai 2018 vollständig in Kraft getretene Fluggastdatengesetz Luftfahrtunternehmen dazu, bei Flügen innerhalb der EU und ins nichteuropäische Ausland Fluggastdaten, die im Rahmen der Geschäftstätigkeit erhoben werden, an das Bundeskriminalamts (BKA) zu übermitteln. Eine Zentralstelle im BKA nehme mit Hilfe eines Fluggastdaten-Informationssystems eine gezielte Auswertung und Speicherung jener Daten vor. Dies diene laut Bundeskriminalamt der Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität.
Wissen wollen die Abgeordneten, wie viele Fluggastdatensätze an das BKA durch Luftfahrtunternehmen seit dem Inkrafttreten des Fluggastdatengesetzes übermittelt wurden. Auch fragen sie unter anderem, wie viele der seit Inkrafttreten des Gesetzes an das BKA übermittelten Daten „zu einer tatsächlichen Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung oder Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität“ geführt haben.