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23.08.2019 Wirtschaft und Energie — Antwort — hib 926/2019

Maßnahmen gegen wirtschaftlichen Abschwung

Berlin: (hib/fno) Die Bundesregierung sieht derzeit keine Veranlassung die Regelungen zur sogenannten Schuldenbremse zu ändern. Das geht aus einer Antwort (19/12035) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/11367) hervor. Die Abgeordneten wollten unter anderem wissen, ob die Bundesregierung im Falle eines wirtschaftlichen Abschwungs zusätzliche öffentliche Investitionen plane. Besonders der Zollstreit zwischen den USA und China, sowie steigende amerikanischen Zölle auf europäische Fahrzeuge sehen die Fragesteller als Bedrohung für die deutsche Exportwirtschaft. Die Bundesregierung schätzt, dass bei einer Anhebung der Automobilzölle auf 25 Prozent die Wertschöpfung in Deutschland langfristig um ungefähr sieben Milliarden Euro zurückgehen werde, dies entspreche etwa 0,2 Prozent des deutschen Bruttoinlandsprodukts (BIP). Die Auswirkungen des Handelsstreits zwischen den USA und China seien schwieriger abzuschätzen, bei einer Eskalation werde mit einem Rückgang des deutschen BIP um etwa 0,1 Prozent gerechnet. Durch Umkehrungseffekte können sich in Deutschland aber auch minimal positive Auswirkungen einstellen.

Im Bereich der öffentlichen Investitionen verweist die Bundesregierung auf den Finanzplan bis zum Jahr 2023, in dem steigende Investitionen verankert seien, die „das bisherige Rekordniveau des Jahres 2019 noch einmal übersteigen“. Investitionshemmnisse seien momentan vor allem fehlende Planungs- und Umsetzungskapazitäten. Dadurch bedingt ergeben sich bei weiteren Investitionen entsprechende Preissteigerungen. Eine Ausnahme von öffentlichen Investitionen aus der Schuldenbremse sei daher nicht geplant. Besonderer Investitionsbedarf bestehe nach Angaben der Bundesregierung im Wohnungsbau und der kommunalen Infrastruktur, sowie langfristigen Forschungsprojekten, etwa im Bereich der Klima- und Energiewende.

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