Reformierte Hebammenausbildung
Berlin: (hib/PK) Der Gesetzentwurf zur Reform der Hebammenausbildung liegt nun auch in der Fassung der Bundesregierung (19/12557) vor, die identisch ist mit der bereits eingebrachten Vorlage der Koalitionsfraktionen (19/10612). Besonders eilbedürftige Gesetzentwürfe werden über die Fraktionen eingebracht, weil sie, anders Vorlagen der Bundesregierung, nicht zuerst dem Bundesrat vorgelegt werden müssen.
Ziel des Gesetzentwurfes ist die Akademisierung der Hebammenausbildung. Die Geburtshelferinnen sollen künftig eine duale Ausbildung aus einem wissenschaftlichen Studium und einer beruflichen Praxis durchlaufen. Das Studium wird mit einem Bachelor und einer staatlichen Prüfung abgeschlossen. Dieser Abschluss ist künftig Voraussetzung für die Berufsbezeichnung Hebamme.
Die Novelle wurde Anfang Juni bereits in erster Lesung beraten. Ende Juni fand im Gesundheitsausschuss des Bundestages eine Expertenanhörung zu dem Entwurf statt.
Der Gesetzentwurf ist im Bundesrat zustimmungspflichtig.