Flugtauglichkeitsüberprüfung von Piloten
Berlin: (hib/HAU) An das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) wurden nach Angaben der Bundesregierung im laufenden Jahr 2019 (Stand: 1. August) 792 Fälle zur Überprüfung der Flugtauglichkeit von Piloten überwiesen, wobei in 78 Fällen die Untauglichkeit attestiert wurde. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/12283) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/12091) hervor. 2018 habe es 873 Fälle mit 72 Untauglichkeitsentscheidungen und 2017 464 Fälle mit 69 Untauglichkeitsentscheidungen gegeben, heißt es in der Antwort weiter.
Gefragt, wie viele Fehlentscheidungen es in den letzten fünf Jahren bezüglich der Beurteilung der Flugtauglichkeit gegeben hat, antwortet die Bundesregierung: Die medizinischen Sachverständigen des LBA seien für die Überprüfung der medizinischen Berichte von etwa 100.000 Piloten zuständig. „In den vergangenen fünf Jahren wurde eine Entscheidung des LBA in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren aufgehoben.“