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28.08.2019 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 937/2019

Daten zum Abmahnmissbrauch

Berlin: (hib/mwo) Zur Anzahl der Abmahnungen beziehungsweise missbräuchlichen Abmahnungen liegen der Bundesregierung keine offiziellen Daten vor. Das schreibt sie in ihrer Antwort (19/12475) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/12096) zum Regierungsentwurf des Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs, mit dem der Abmahnmissbrauch eingedämmt werden soll. Die zahlreichen Eingaben von Betroffenen und die Berichte von Verbänden und Industrie- und Handelskammern, die die Bundesregierung erhalte, belegten jedoch, dass der Missbrauch von Abmahnungen eine Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen weiterhin erheblich belastet. Nach Auffassung der Bundesregierung stelle es einen nicht hinnehmbaren Missstand dar, wenn Abmahnungen wegen geringfügiger Verstöße zur Erzielung von Gebühren und Vertragsstrafen ausgesprochen werden.

Dies gelte für die Bundesregierung im Übrigen auch unabhängig davon, ob missbräuchliche Abmahnungen von Vereinen oder Mitbewerbern ausgesprochen werden. Daher habe die Bundesregierung in dem Regierungsentwurf nicht nur Regelungen im Hinblick auf Wettbewerber getroffen, sondern darüber hinaus auch die Anforderungen an die Anspruchsberechtigung für Wirtschaftsverbände und qualifizierte Einrichtungen erhöht. Auf diese Weise werde dafür Sorge getragen, dass nur solche Verbände abmahnberechtigt sind, die nachweisen können, dass sie im Interesse des rechtstreuen Wettbewerbs oder zum Schutz kollektiver Verbraucherinteressen und nicht zur Generierung von Einkünften tätig werden. Nach den Informationen der Bundesregierung hätten Eingaben von Personen und Berichte von Verbänden und den Industrie- und Handelskammern weit überwiegend Abmahnungen wegen Verstößen im Online-Handel zum Gegenstand.

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