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29.08.2019 Finanzen — Antwort — hib 943/2019

Neubewertung aller Grundstücke nötig

Berlin: (hib/HLE) Um die Grundsteuer verfassungskonform auszugestalten, müssen sämtliche rund 36 Millionen wirtschaftliche Einheiten in Deutschland für Zwecke der Grundsteuer neu bewertet werden. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/12387) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/11973) mit. Die Notwendigkeit einer Neubewertung gelte unabhängig vom jeweils gewählten Modell der Grundsteuer. „Diese Neubewertung der gesamten wirtschaftlichen Einheiten soll nach Auffassung der Bundesregierung strukturell nicht zu einer Aufkommenserhöhung auf gesamtstaatlicher Ebene führen“, heißt es in der Antwort weiter. Nach den Berechnungen der Bundesregierung dürfte die Neubewertung aller Grundstücke und die Senkung der Steuermesszahlen für die Grundsteuer A und B insgesamt zu keiner nennenswerten Veränderung des bundesweiten Aufkommens führen. Wenn alle Gemeinden lediglich ihr Hebesatzrecht unter der Prämisse der Aufkommensneutralität nutzen würden, bleibe die Aufkommensneutralität auch für die kommenden Jahre bestehen, schreibt die Bundesregierung, die allerdings davon ausgeht, dass sich künftig beispielsweise durch die Erschließung neuer Wohn- und Gewerbegebiete, Neubewertungen im Rahmen von Eigentumsübertragungen oder durch die Wahrnehmung der fortbestehenden kommunalen Hebesatzautonomie das Grundsteueraufkommen fortwährend verändern werde. Auf die Frage, ob überschuldete Kommunen ihre Hebesätze überhaupt senken dürfen, antwortet die Regierung, sie gehe davon aus, „dass auch Kommunen in einem Haushaltssicherungsverfahren landesrechtlich nicht die Möglichkeit verwehrt wird, ihre Hebesätze zur Wahrung der Aufkommensneutralität entsprechend anzupassen“.

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