Gesetzeslage bei Bürgschaften
Berlin: (hib/CHE) Nach Ansicht der Bundesregierung reichen die geltenden Regelungen im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) sowie ergänzende Bestimmungen in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift aus, um sicherzustellen, dass nicht leistungsfähige Personen eine Verpflichtungserklärung nach dem AufenthG abgeben können. In diesem Kontext sei der Verwaltungsvollzug gefragt. Das betont die Regierung in ihrer Antwort (19/12513) auf eine Kleine Anfrage (19/11914) der AfD-Fraktion.