Ermittlungen in der Reichsbürgerszene
Berlin: (hib/mwo) Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) ermittelt gegen neun Beschuldigte aus den Bundesländern Berlin, Brandenburg und Thüringen, die im Verdacht stehen, eine rechtsterroristische Vereinigung gegründet zu haben. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/12544) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/12162) hervor. Im Zuge der Ermittlungen habe sich der Verdacht auf weitere Straftaten wie Verstoß gegen das Waffengesetz in zwei Fällen ergeben. Insoweit habe der GBA die Verfahren an die jeweils zuständigen Staatsanwaltschaften der Länder abgegeben.
Hintergrund der Anfrage zu den Details der Ermittlungen sind den Fragestellern zufolge von der Bundesanwaltschaft im April 2018 veranlasste Durchsuchungen bei acht Personen in Berlin, Brandenburg und Thüringen, die der sogenannten Reichsbürgerszene angehörten, wegen des Verdachts der Gründung einer rechtsterroristischen Vereinigung sowie Medienberichte, wonach die Personen planten Waffendepots anzulegen, um damit eine Partisanenarmee aufzubauen.
Wie es weiter in der Antwort heißt, erteilt die Bundesregierung grundsätzlich keine Auskunft zu personenbezogenen Daten von Gefährdern und relevanten Personen. Auskünfte zu diesem Personenkreis könnten die präventive Tätigkeit der Sicherheitsbehörden gefährden. Über weitere von den Abgeordneten erfragte Details zu den Beschuldigten könne im Hinblick auf die noch nicht abgeschlossenen Ermittlungen noch keine Auskunft erteilt werden. Das Vorliegen konkreter Anschlagsvorbereitungen sei Gegenstand der Prüfung des noch laufenden Ermittlungsverfahrens. Listen mit Namen von Personen seien während der bisherigen Ermittlungen nicht aufgefunden worden.
Den Angaben der Bundesregierung zufolge führt der GBA derzeit keine weiteren Verfahren wegen des Verdachts des Bestehens rechtsterroristischer Vereinigungen, die der sogenannten Reichsbürgerszene zuzurechnen sind. Der Bundesregierung lägen Erkenntnisse zu vier weiteren Fällen im Sinne der Anfrage vor. Es handele sich hierbei um Fälle aus den Phänomenbereichen Politisch Motivierte Kriminalität (PMK) -rechts- und PMK -nicht zuzuordnen-. Dazu liefen Ermittlungsverfahren in den Ländern, zu denen die Bundesregierung aufgrund der Kompetenzordnung des Grundgesetzes keine näheren Angaben machen könne.