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30.08.2019 Kultur und Medien — Antwort — hib 953/2019

Baumaßnahmen am Berliner Kulturforum

Berlin: (hib/AW) Die Phase der Entwurfsplanung für das Neubauprojekt „Museum des 20. Jahrhunderts“ am Kulturforum in Berlin soll im Herbst 2019 abgeschlossen werden. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/12487) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/12516) mit. Belastbare Aussagen zu den Terminen der Errichtung und Eröffnung des Museums, sich daraus ergebenden Risiken und den Gesamtkosten seien deshalb derzeit nicht möglich. Die Errichtung des Museums des 20. Jahrhunderts werde wie alle Baumaßnahmen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) seit 2003 zu 100 Prozent durch den Bund finanziert. Während der Bauphase rechnet die Bundesregierung mit keinen Veränderungen beim derzeitigen Besucheraufkommen bei den anderen Einrichtungen am Kulturforum. Die bisherigen Erfahrungen bei Eröffnung von Museen hätten gezeigt, dass das Besucheraufkommen in den ersten Jahren sehr hoch ist, bevor es sich auf einen regulären, jährlichen Durchschnittswert einpendelt. Die Regierung geht deshalb davon aus, dass die anderen Einrichtungen am Kulturforum nach Eröffnung des „Museums des 20. Jahrhunderts“ von einem erhöhten Besucheraufkommen profitieren werden.

Die Einrichtungen der Staatlichen Museen zu Berlin (SMB) am Kulturforum stammen mit Ausnahme der Neuen Nationalgalerie aus den 1980er und 1990er Jahren und hätten deshalb einen erhöhten Bauunterhaltsbedarf erreicht. Zunächst würden Baumaßnahmen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und des Museumsbetriebs umgesetzt. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien habe in den vergangenen Jahren darauf geachtet, dass die Haushaltsmittel der SPK, zu der auch die SMB zählen, für den Bauunterhalt verstärkt wurden.

Nach Angaben der Bundesregierung sieht der aktuelle Zeitplan die Fertigstellung der Sanierung und die Wiedereröffnung der Neuen Nationalgalerie am Kulturforum für die Jahre 2020 und 2021 vor. Die Kosten dafür lägen ohne Berücksichtigung der allgemeinen Baupreissteigerungen im haushaltsrechtlich genehmigten Kostenrahmen.

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