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30.08.2019 Gesundheit — Unterrichtung — hib 955/2019

Bericht über das Entgeltsystem Psychiatrie

Berlin: (hib/PK) Die schrittweise Einführung des pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Erkrankungen (PEPP) ist Thema eines Berichts, der jetzt als Unterrichtung (19/12850) der Bundesregierung vorliegt. Erstellt wurde der Bericht vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), vom Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) sowie von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).

Der Bericht dient dazu, die bisherigen Erfahrungen bei der Umstellung des Vergütungssystems für die stationäre psychiatrische und psychosomatische Versorgung zu analysieren. Mit dem Einstig in das PEPP-System ist ein Umstieg von tagesgleichen Pflegesätzen (TGPS) hin zu einem „stärker an der Ressourcenintensität der Patienten ausgerichteten Vergütungssystems“ verbunden, wie es in dem Bericht heißt. In Unterschied zu den Fallpauschalen (DRG) handele es sich bei PEPP um tagesbezogene Pauschalen.

Der GKV-Spitzenverband und die DKG kommen in ihrem Fazit zu einer kritischen Bewertung des PEPP-Systems. Der GKV-Spitzenverband sieht erheblichen Entwicklungsbedarf. „Es bleibt noch viel zu tun, um Leistungsgerechtigkeit und Transparenz in der psychiatrischen Versorgung durch die Krankenhäuser durchzusetzen“, heißt es in dem Bericht.

Die DKG erklärte, zwar habe das Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) von 2016 wesentlich zur Akzeptanz des PEPP-Systems beigetragen. Aus Sicht vieler Krankenhäuser sei das PEPP-System jedoch „trotz der vielfältigen Bemühungen in den letzten sieben Jahren nicht geeignet, um die Vielfalt und Individualität der psychiatrischen Versorgung sachgerecht abzubilden“.

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