Korrekturbitten des BMWi
Berlin: (hib/PEZ) Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat im März 2019 in keinem Fall „unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe“ um Korrekturen von Berichterstattung ersuchen lassen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/12774) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/12303, 19/12305, 19/12329, 19/12332, 19/12338, 19/12345) ) hervor. Das Bundesministerium und seine Geschäftsbereichbehörden würden „in selten auftretenden Fällen einem Medium dann einen Hinweis“ geben, wenn die vom Ministerium oder seinen Geschäftsbereichsbehörden veröffentlichten Informationen oder Angaben über die Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben seien und ein Hinweis für geeignet und angemessen erachtet werde. Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise besteht nicht, und eine solche Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt„, führt die Bundesregierung aus.