Keine Korrekturbitten des BPA
Berlin: (hib/PK) Das Bundespresseamt (BPA) hat im März 2019 in keinem Fall bei Medien um eine Korrektur der Berichterstattung unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe gebeten. Das geht aus der Antwort (19/12852) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/12306) der AfD-Fraktion hervor.
Das BPA gebe lediglich in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn die von der Behörde veröffentlichten Informationen oder Angaben über die Bundesregierung unzutreffend wiedergegeben würden.