Menschen mit Behinderungen im ÖPNV
Berlin: (hib/HAU) Aus Sicht der Bundesregierung sind die Möglichkeiten von Menschen mit Behinderungen, sich gegen rechtswidrige Ausschlüsse von der Mitnahme im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) oder gegen eine unzureichende Berücksichtigung ihrer Belange in den Nahverkehrsplänen gerichtlich wie außergerichtlich zu wehren, ausreichend. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/12804) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/12432) hervor.
Für die Durchsetzung der Fahrgastrechte im Bereich des Schiffs-, Bus- und Eisenbahnverkehrs sei das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) mit den Aufgaben einer Nationalen Durchsetzungsstelle im Sinne der maßgeblichen EU-Verordnungen betraut worden, heißt es in der Antwort. Im Bereich der Luftfahrt sei das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) die offizielle Durchsetzungs- und Beschwerdestelle für die Rechte der Fluggäste. Dies beinhalte jeweils die Rechte von Menschen mit Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität. „Über die Schaffung von Beschwerdestellen auf kommunaler Ebene entscheiden die Kommunen in eigener Zuständigkeit“, schreibt die Bundesregierung.