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06.09.2019 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Antwort — hib 977/2019

Münster als Standort für Batterieforschung

Berlin: (hib/ROL) Die Gründungskommission hat keine Empfehlung für einen Standort zur Umsetzung der „Forschungsfertigung Batteriezelle (FFB)“ abgegeben und auch keine Rangliste erstellt. Anderslautende Berichte über die Diskussion in dem Gremium treffen nicht zu, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/12698) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/12049).

Diese hatte darin einen Bericht der „Wirtschaftswoche“ vom 5. Juli 2019 zitiert: „Über den Entscheidungsprozess gibt es zunehmende Diskussionen. Münster ist der Nachbarwahlkreis der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Anja Karliczek (CDU), und der Wahlkreis der stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages, Sybille Benning (ebenfalls CDU). Im Wahlkreis der Bundesministerin selbst, konkret in Ibbenbüren, soll im Zusammenhang mit der Forschungsfabrik ein Kompetenzzentrum für Batterierecycling entstehen. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass in Ibbenbüren 2018 der Steinkohlebergbau endete, und damit die letzten 750 Arbeitsplätze verschwinden.“

Die Gründungskommission sollte ihre Sicht zur Umsetzbarkeit der FFB einbringen und eine Empfehlung zum Standort aus Sicht der Industrie aussprechen, betont die Bundesregierung. Aufgrund von Interessenskonflikten einiger Vertreter von Unternehmen wurde von einer konkreten Empfehlung oder Reihung möglicher Standorte ausdrücklich abgesehen.

Die Bundesregierung unterstreicht, dass die Gründungskommission ihre Expertise insoweit eingebracht hat, als sie die Konzepte für unterschiedliche Standorte mit Blick auf ihre generelle Eignung diskutiert hat. Danach sind grundsätzlich mehrere Standorte für die Umsetzung der FFB geeignet. Zu diesen gehörten in alphabetischer Reihenfolgen Augsburg, Münster, Salzgitter und Ulm.

Bewerbungskriterien seien Fest- und Mindestanforderungen (Grundstück und Gebäude) wie Kompetenz (30 Prozent), Industrie (30 Prozent), Zeit (20 Prozent) und Finanzierung (20 Prozent) gewesen. Da in der Gründungskommission lediglich die vier genannten Standorte für grundsätzlich geeignet befunden worden seien und aus fachlicher Sicht seitens der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) auf Grundlage dieser Kriterien keine eindeutige Reihung vorgenommen werden konnte, seien diese Kriterien weiter ausdifferenziert worden in die Kategorien Kompetenz der Beteiligten, volkswirtschaftlicher Nutzen und ökologischer Ansatz.

Bei der Entscheidung des Forschungsministeriums (BMBF) für das Angebot von Münster, die nach einem Austausch mit dem Wirtschaftsministerium (BMWi) getroffen und von diesem befürwortet worden sei, spielten vor allem die Passfähigkeit des Konzepts zur Gesamtstrategie der Bundesregierung, der erwartete volkswirtschaftliche Nutzen, ökologische Aspekte sowie die fachliche Reputation und die internationale Sichtbarkeit der Antragsteller eine Rolle.

Für die Gründungskommission seien Experten ausgewählt worden, die sich für die Zukunft der Batterietechnologie in Deutschland engagieren und die Befähigung der Standortkandidaten zur Umsetzung der FFB beurteilen können. Die Gründungskommission habe zudem aus Vertretern der Wirtschaft entlang der Wertschöpfungskette Batterie bestanden, da die Industrieexpertise für einen schnellen Technologietransfer zwingend erforderlich ist. Zudem waren neben dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und die FhG vertreten. Das BMWi habe den Vorsitz der Gründungskommission wahrgenommen und dabei die letzte Sitzung dieser Kommission am 25. Juni 2019 geleitet. Die Entscheidung des BMBF für das Angebot von Münster sei nach einem Austausch mit dem BMWi getroffen und von diesem befürwortet worden.

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