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06.09.2019 Auswärtiges — Antwort — hib 978/2019

Stärkung der Rechtsstaatlichkeit

Berlin: (hib/AHE) Der von der Bundesregierung zusammen mit der belgischen Regierung vorgeschlagene Peer-Review-Mechanismus zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in der EU soll als präventives Instrument dazu beitragen, „dass im Wege der Zusammenarbeit und des Dialogs die gemeinsame Kultur der Rechtsstaatlichkeit gestaltet wird“. Durch regelmäßige Diskussionen und Erfahrungsaustausch unter den Mitgliedstaaten solle ein gemeinsames Verständnis über die Rechtsstaatlichkeit gefördert und gefestigt werden, heißt es in der Antwort (19/12720) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/12232) Das Instrument trete neben die in der Europäischen Union bestehenden korrektiven Instrumente, die im Wege von Kontrollen und Sanktionen auf die Beseitigung von in einzelnen Mitgliedstaaten entstandenen Rechtsstaatsdefiziten abzielten. „Dazu gehören der Rahmen der Kommission zur Stärkung des Rechtsstaatsprinzips, das Rechtsstaatsverfahren gemäß Artikel 7 EUV und die Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof.“

Mit dem deutsch-belgischen Vorschlag hat sich die Bundesregierung nach eigener Auskunft nicht gegen andere Optionen entschieden, wie etwa eine unabhängige Expertenkommission nach dem Vorbild der Venedig-Kommission des Europarates, die die FDP-Fraktion ins Spiel gebracht hatte. „Vielmehr soll der Peer-Review-Mechanismus nach Auffassung der Bundesregierung andere Instrumente zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit ergänzen.“