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09.09.2019 Auswärtiges — Antwort — hib 987/2019

Israelische Siedlungen im Westjordanland

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung ist mit Blick auf den Nahostkonflikt unverändert der Auffassung, „dass alle sogenannten Endstatusthemen, darunter die Frage nach dem Umgang mit israelischen Siedlungen in den besetzten Palästinensischen Gebieten, in abschließenden Friedensverhandlungen zwischen beiden Seiten geklärt werden sollten und hält eine Lösung des Konflikts auf dem Verhandlungsweg weiterhin für möglich“. Wie die Regierung in der Antwort (19/12718) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/11776) schreibt, habe sie mehrfach erklärt, dass der israelische Siedlungsbau in den von Israel seit dem 4. Juni 1967 besetzten Gebieten völkerrechtswidrig und ein Friedenshindernis sei, so etwa zuletzt im August dieses Jahres in Reaktion auf neue Planungsschritte für über 2.000 Wohneinheiten in israelischen Siedlungen im besetzten Westjordanland.

Einseitige Maßnahmen, die die Realisierbarkeit einer verhandelten Zwei-Staaten-Lösung einschränken würden, betrachtet die Bundesregierung als Hindernisse auf dem Weg zu einer friedlichen Konfliktlösung. Dazu gehöre die mögliche Umsetzung des sogenannten E1-Plans, der umfangreiche Maßnahmen zur Entwicklung von Wohn- und Gewerbeeinheiten sowie Infrastruktur zugunsten israelischer Siedlungen im besetzten Westjordanland, unmittelbar angrenzend an Ost-Jerusalem, vorsehe. „Seine Umsetzung würde die Realisierbarkeit eines zusammenhängenden palästinensischen Staatsgebiets als Ergebnis einer verhandelten Zwei-Staaten-Lösung erheblich erschweren.“ Derzeit seien der Bundesregierung jedoch keine konkreten Umsetzungsschritte in Form von Baugenehmigungen oder Baumaßnahmen bekannt.

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