Haushaltsvermerk zur Restitution
Berlin: (hib/AW) Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsministerin Monika Grütters (CDU), hat sich im Rahmen der Aufstellung des Bundeshaushaltes 2020 mit Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) auf einen Haushaltsvermerk geeinigt, der ausdrücklich die unentgeltliche Herausgabe von Kulturgütern, die ihren Eigentümern erwiesenermaßen oder mit hoher Wahrscheinlichkeit NS-verfolgungsbedingt entzogen wurde, ermöglicht. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/12872) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/12399) mit. Damit solle auf Bundesebene klargestellt werden, dass es für Museen und andere Kulturgut bewahrende Einrichtungen, die Mittel aus dem Bundeshaushalt erhalten und für die die Bundeshaushaltsordnung gilt, keine haushaltsrechtlichen Gründe gibt, die der Restitution NS-verfolgungbedingt entzogenem Kulturgut entgegenstehen. Der Haushaltsvermerk stehe noch unter dem Vorbehalt der parlamentarischen Beratungen und der Verabschiedung des Bundeshaushaltes 2020.