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12.09.2019 Inneres und Heimat — Antwort — hib 1000/2019

Nach Syrien oder Irak gereiste Islamisten

Berlin: (hib/STO) Seit dem Jahr 2010 aus Deutschland nach Syrien oder Irak gereiste Islamisten sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/12855) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion(19/12426). Danach liegen derzeit Erkenntnisse zu mehr als 1.050 deutschen Islamisten beziehungsweise Islamisten aus Deutschland vor, die in Richtung Syrien/Irak gereist sind. Zu etwa der Hälfte der gereisten Personen liegen laut Bundesregierung „konkrete Anhaltspunkte vor, dass sie auf Seiten des sogenannten Islamischen Staates und der al-Qaida oder denen nahestehenden Gruppierungen sowie anderer terroristischer Gruppierungen an Kampfhandlungen teilnehmen beziehungsweise teilgenommen haben oder diese in sonstiger Weise unterstützen beziehungsweise unterstützt haben“. Etwa ein Drittel der gereisten Personen befindet sich den Angaben zufolge momentan wieder in Deutschland.

Wie die Bundesregierung weiter ausführt, befinden sich nach Kenntnis des Bundesinnenministeriums und des Geschäftsbereiches „aktuell mehr als 480 Personen, die zur Unterstützung des sogenannten Islamischen Staates oder anderer islamistischer Gruppen aus Deutschland ausgereist sind, im Ausland - mutmaßlich im Jihadgebiet Syrien/Irak“. Mehr als die Hälfte der aktuell ausgereisten Personen besitze die deutsche Staatsangehörigkeit. 15 Prozent davon besitzen laut Vorlage neben der deutschen eine weitere Staatsangehörigkeit.

„Von den in Rede stehenden Ausgereisten befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung 119 erwachsene Personen gegenwärtig im Irak oder in Syrien in Haft oder werden anderweitig festgehalten“, heißt es in der Antwort ferner. Danach befinden sich in Syrien 110 Personen, davon 37 Männer und 73 Frauen, in Haft oder werden anderweitig festgehalten, während im Irak derzeit neun Personen inhaftiert sind oder auf sonstige Weise festgehalten werden, davon drei Männer und sechs Frauen.

Zu 89 der Ausgereisten, die sich gegenwärtig im Irak oder in Syrien in Haft befinden oder anderweitig dort festgehalten werden, liegen laut Bundesregierung Erkenntnisse vor, dass diese die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Von diesem Personenkreis verfügten 32 Personen neben der deutschen über eine weitere Staatsangehörigkeit.

„Gemäß aktuellem Kenntnisstand“ werden gegen 165 Personen, die sich noch in Syrien oder im Irak aufhalten, Ermittlungs- beziehungsweise Strafverfahren wegen Verdachts der Mitgliedschaft oder Unterstützung einer kriminellen und terroristischen Vereinigung im Ausland gemäß der Strafgesetzbuchparagraphen 129a und 129b geführt, wie aus der Antwort zudem hervorgeht. Beim Generalbundesanwalt werden danach derzeit Ermittlungsverfahren gegen 38 sich in Syrien und acht im Irak in Haft oder in Gewahrsam befindliche Personen geführt, die zur Unterstützung des sogenannten Islamischen Staates oder anderer islamistischer Gruppen aus Deutschland ausgereist sind.

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