+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

12.09.2019 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antrag — hib 1002/2019

AfD für Zulassung von 44-Tonnen-Lkw

Berlin: (hib/HAU) Die AfD-Fraktion will das zulässige Gesamtgewicht für Lkw „maßvoll anpassen“. In einem Antrag (19/13097), den der Bundestag am Donnerstag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überweisen will, sprechen sich die Abgeordneten dafür aus, für Lkw „mit sechs oder mehr Achsen, die mindestens mit dreiachsigem Zugfahrzeug und dreiachsigem Anhänger beziehungsweise Sattelauflieger in besonders straßen- und brückenschonender Bauweise ausgeführt sind“ ein Gesamtgewicht von 44 Tonnen zuzulassen. Derzeit liegt die Beschränkung für Lkw bei 40 Tonnen.

Angesichts der Verhältnisse in den übrigen EU-Ländern sollte auch in Deutschland das zulässige Gesamtgewicht für Lkw maßvoll angepasst werden, heißt es in der Begründung zu dem Antrag. Wenn die entsprechenden Vorschriften dezidiert formuliert sind, könne dadurch erreicht werden, „dass einerseits der Verbrauch je Tonnenkilometer reduziert wird und sich gleichzeitig die Straßenbelastung vermindert“, schreibt die AfD-Fraktion. Insgesamt lasse sich somit die Nachhaltigkeitsbilanz verbessern.

Bei der Legalisierung von Gesamtgewichten größer 40 bis 44 Tonnen müsse die Zugmaschine mindestens drei Achsen haben, um ein stabiles Fahr- und vor allem Bremsverhalten auf glattem Untergrund oder kurvigen Straßen zu gewährleisten, fordern die Abgeordneten. Eine Fahrzeugkombination aus Zwei-Achs-Zugmaschine und Vier-Achs-Auflieger werde ausdrücklich nicht befürwortet, heißt es in der Vorlage.

Wie die AfD-Fraktion schreibt, sei auch weiterhin mit einer Steigerung des Güterkraftverkehrsaufkommens in Europa zu rechnen. Um den dadurch verursachten, zusätzlichen Verkehr bewältigen zu können, seien gemeinsame Anstrengungen der Verkehrsträger Eisenbahn, Binnenschiff und Straße notwendig. Insbesondere LKW-Verkehre im Nahbereich mit spezifisch schwerer Ladung, wie alles rund um den Bereich Bau-, Steine-, Forst-, Silo- oder Tanktransporte, könnten durch 44-Tonner ressourcenschonender transportiert werden.

Eine befürchtete Benachteiligung des kombinierten Verkehrs Lkw/Bahn, durch schwerere Lkw werde nicht eintreten, prognostizieren die Parlamentarier. Die Bahn fahre heute schon dicht an der Kapazitätsgrenze und könne zusätzliche Gütermengen ohne weiteren Netzausbau nur schwerlich aufnehmen. Bis dahin würden allerdings noch Jahre vergehen. „Bei der erwarteten Steigerung der Gütermengen um 38 Prozent von 2010 bis 2030 wird sich für den kombinierten Verkehr noch ein erheblicher Anteil am Gesamtaufkommen ergeben“, heißt es in dem Antrag.

Was die durch den Schwerlastverkehr verursachten Straßenschäden angeht, so schreibt die Fraktion: Der Unterschied bei dem Gesamtgewicht über 40 bis 44 Tonnen sei weitaus weniger ausschlaggebend, wenn es gelinge, „die Achslasten durch detaillierte Vorschriften entsprechend zu reduzieren“. Nach den Ergebnissen der europäischen Untersuchung COST-334, an der auch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) beteiligt gewesen sei, „ist ein gut konstruierter Sechs-Achsen Lastkraftwagen mit 44 Tonnen Gewicht nicht mehr und bei optimierter Bereifung sogar weniger straßenschädigend als ein EU-konformer Standard-40-Tonner“.

Marginalspalte