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13.09.2019 1. Untersuchungsausschuss — Ausschuss — hib 1006/2019

Zeugin schildert Asylverfahren Amris

Berlin: (hib/WID) Vor dem 1. Untersuchungsausschuss („Breitscheidplatz“) hat eine Entscheiderin aus dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über das Asylverfahren des späteren Attentäters Anis Amris berichtet. Er habe sich dabei „nicht besonders auffällig“ verhalten, erklärte die Zeugin F. C. in ihrer Vernehmung am Donnerstag: „Ich kann eigentlich nichts Großartiges mehr zu dieser Anhörung sagen.“ Die heute 35-jährige Juristin ist nach eigenen Worten seit Februar 2015 beim BAMF beschäftigt und war seither durchweg als Entscheiderin eingesetzt.

Der aus Tunesien stammende Amri hatte seinen Asylantrag am 28. April 2016 gestellt und sich dabei als Ägypter namens Mohammed Hassan ausgegeben. Da sie in den Jahren 2015 und 2016 hauptsächlich das Herkunftsland Ägypten bearbeitet habe, berichtete die Zeugin, habe eine Referentin der zuständigen Außenstelle sie gebeten, den Fall zu übernehmen. Vor der Anhörung habe sie einen Hinweis aus dem Sicherheitsreferat ihrer Behörde erhalten, dass es sich bei Amri um einen Gefährder handele, der in Deutschland mit diversen Alias-Namen unterwegs gewesen sei. Sie solle daher besonderes Augenmerk auf die Klärung der Identität und Staatsangehörigkeit des Antragstellers verwenden.

Die zweistündige Anhörung fand am 17. Mai 2016 statt. Als Asylgrund habe Amri angegeben, er sei Anhänger der Muslimbruderschaft und als solcher im Ägypten des autoritär herrschenden Präsidenten Mohammed al Sisi polizeibekannt gewesen. Als die Zeugin ihm seinen bunten Strauß von Identitäten vorhielt, habe er ohne Umstände eingeräumt, er habe sich einmal als „Anis Amri“ registrieren lassen. An die übrigen Namen könne er sich nicht mehr erinnern. Er habe dabei völlig gelassen, keineswegs verärgert oder aggressiv gewirkt.

Nach der Anhörung, berichtete die Zeugin weiter, habe sie den Dolmetscher nach seinem Eindruck von der Nationalität des Antragstellers gefragt. Die Antwort sei gewesen, der Mann habe kein ägyptisches Arabisch gesprochen, sondern stamme höchstwahrscheinlich aus Tunesien. Auf der Grundlage dieser Auskunft wie auch eines Berichts des nordrhein-westfälischen Landeskriminalamts, in dem Amris zahlreiche Pseudonyme aufgeführt waren, habe sie den Antrag bereits am 30. Mai 2016 abschlägig beschieden, sagte die Zeugin: „Seine Gründe bezogen sich auf das Herkunftsland Ägypten. Ich habe keinen Asylgrund gesehen, wenn er nicht aus Ägypten stammte.“

Seit dem 11. Juni 2016 war die Ablehnung des Asylantrags bestandskräftig. Damit war Amris Fall in der für damalige Verhältnisse sensationell zügigen Frist von sechs Wochen abgehandelt. Als Grund nannte die Zeugin, dass sich nach der Anhörung ein weiteres Mal ihre Kollegin Steffi Öchsle aus dem Sicherheitsreferat bei ihr gemeldet und wegen der Besonderheiten des Falles auf Beschleunigung gedrängt habe.

Öchsle selbst, die der Ausschuss am Donnerstag ebenfalls vernahm, bestätigte, dass Amris Verfahren auch nach ihrem Eindruck „unüblich schnell“ über die Bühne gegangen sei. Im Durchschnitt hätten Asylbewerber damals sieben Monate auf eine Entscheidung warten müssen. Öchsle, die nach eigenen Angaben seit Mitte 2014 im Sicherheitsreferat des BAMF tätig ist und ihre Behörde seit Mitte 2015 im Gemeinsamen Terrorismus-Abwehrzentrum (GTAZ) der deutschen Polizeien und Nachrichtendienste vertritt, hatte seit Februar 2016 mit Amri viel zu tun. „Mir ist nicht bekannt, dass wir über ein Person häufiger als über Amri gesprochen haben“, sagte sie dem Ausschuss.

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