FDP fragt nach Enteignungen
Berlin: (hib/MWO) Angesichts der Diskussion über die Möglichkeit der Enteignung von Immobilienbesitzern, um Engpässe am Wohnungsmarkt zu überwinden, will die FDP-Fraktion von der Bundesregierung wissen, welche einfachgesetzlichen Rechtsgrundlagen ihr für eine Enteignung im Sinne von Artikel 14 Absatz 3 des Grundgesetzes zur Verfügung stehen. Weiter fragen die Abgeordneten in ihrer Kleinen Anfrage (19/13124), in welchen Fällen seit der Wiedervereinigung nach Kenntnis der Bundesregierung von der Möglichkeit der Enteignung Gebrauch gemacht worden ist und inwiefern bei einer Entschädigung der Verkehrswert des enteigneten Gutes zu berücksichtigen ist. Wie es in der Anfrage heißt, drohen sich nach Ansicht der Fragesteller Forderungen aus dem politischen Spektrum links der Mitte nach Enteignung und Vergesellschaftung auf den Wohn- und Immobilienmarkt ernsthaft auszuwirken. Umso wichtiger sei es nach Ansicht der Fragesteller, die objektive Tatsachenlage transparent zu machen.