AfD-Gesetzentwurf zu Abmahnmissbrauch
Berlin: (hib/MWO) Die AfD-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Abmahnmissbrauchs vorgelegt (19/13205). Oberstes Ziel der Gesetzesänderung sei es, heißt es darin, missbräuchliche Abmahnungen wirksam zu verhindern, ohne die Vorteile des Systems der privaten Durchsetzung des Verbraucherschutzes und des lauteren Wettbewerbes in Deutschland zu gefährden. Die weitgehende Abschaffung des „fliegenden Gerichtsstands“, wie im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehen, verbiete sich deshalb, zumal hierfür keinerlei Nutzen im Hinblick auf die Vermeidung missbräuchlicher Abmahnungen erkennbar ist. Zum zweiten solle die Gesetzesänderung keine Anreize für vermehrte gerichtliche Auseinandersetzungen schaffen, heißt es weiter in dem Entwurf. Deshalb sei es notwendig, dass die Abmahnung ihre Bedeutung als Mittel zur außergerichtlichen Streitbeilegung beibehält.
Der AfD-Entwurf steht Ende kommender Woche zusammen mit dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs (19/12084) sowie Anträgen von FDP und Grünen auf der Tagesordnung des Bundestages. Nach Ansicht der AfD sind die im Entwurf der Bundesregierung vorgeschlagenen Regelungen nicht geeignet, das Missbrauchsproblem zu lösen.