+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

20.09.2019 Auswärtiges — Antrag — hib 1021/2019

Anti-IS-Einsatz soll fortgesetzt werden

Berlin: (hib/AHE) Die Bundeswehr soll den Einsatz „zur Sicherung der Stabilisierung, zur Verhinderung des Wiedererstarkens von IS und zur Förderung der Versöhnung in Irak und Syrien“ fortsetzen. Das geht aus einem Antrag (19/13290) der Bundesregierung hervor.

Die Zerschlagung der territorialen Kontrolle des „Islamischen Staates“ (IS) sei ein Meilenstein für die Menschen in Irak und Syrien gewesen, die jahrelang unter dem Terrorregime gelitten haben. Die Bundesregierung habe im Rahmen des vernetzten Ansatzes zusammen mit den internationalen Partnern dazu beigetragen, in Irak und Teilen Syriens ein Umfeld zu schaffen, in dem die nun vor allem zivilen Stabilisierungsmaßnahmen eine zukunftsweisende Rolle einnehmen und lokale Stabilität und Sicherheit schaffen würden. Trotz aller Erfolge im Bereich der zivilen Maßnahmen werde der militärische Beitrag vor Ort unverändert gebraucht. „Es gilt, den international angelegten, umfassenden, ressortübergreifenden Ansatz solange aufrecht zu erhalten, bis ein Maß an Stabilität in der Region erreicht ist, welches den Menschen vor Ort sichere Lebensumstände und nachhaltige Entwicklungsperspektiven eröffnet.“

Die Bundeswehrsoldaten sollen weiterhin unter anderem Aufgaben zur Einsatzunterstützung wie die Luftbetankung und die See- und Luftraumüberwachung etwa durch Beteiligung an Nato-AWACS-Flügen übernehmen, bei denen Daten für die internationale Koalition gegen den IS gewonnen und weitergegeben werden.

Im Mittelpunkt soll zudem weiterhin der Fähigkeitsaufbau der regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte stehen mit dem Schwerpunkt der „Ausbildung von Ausbildern und Spezialisten“. Die Ausbildung könne im gesamten irakischen Staatsgebiet in einer angemessenen Balance zwischen der irakischen Zentralregierung und - in Absprache mit dieser - mit der Regierung der Region Kurdistan-Irak erfolgen. „Dabei stehen Maßnahmen zum Fähigkeitsaufbau in Zentralirak eindeutig im Vordergrund“, heißt es im Antragstext weiter. Das Mandat für den Fähigkeitsaufbau der regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte ist befristet längstens bis Ende Oktober 2020, die deutschen Beiträge zur luftgestützten Aufklärung und Luftbetankung sollen bereits Ende März 2020 enden. „Für die Bundesregierung wird das Bundesministerium der Verteidigung die Bemühungen um die Ablösung der deutschen Beiträge zur luftgestützten Aufklärung und zur Luftbetankung durch andere Nationen intensivieren.“ Die Personalobergrenze soll bei bis zu 700 Soldaten liegen, das sind 100 Soldaten weniger als im bisherigen Mandat. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben werden auf knapp 53 Millionen Euro beziffert.

Die Bundesregierung beruft sich bei diesem Einsatz auf das Recht auf kollektive Selbstverteidigung gemäß Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen in Verbindungen mit den UN-Sicherheitsratsresolutionen 2170 (2014), 2199 (2015) sowie 2249 (2015). Mit letzterer habe der UN-Sicherheitsrat „die Mitgliedstaaten, die dazu in der Lage sind, aufgefordert, unter Einhaltung des Völkerrechts, insbesondere der Charta der Vereinten Nationen sowie der internationalen Menschenrechtsnormen, des Flüchtlingsvölkerrechts und des humanitären Völkerrechts, in dem unter der Kontrolle von IS stehenden Gebiet in Syrien und Irak alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, ihre Anstrengungen zu verstärken und zu koordinieren, um terroristische Handlungen zu verhüten und zu unterbinden, die insbesondere von IS und anderen terroristischen Gruppen begangen werden“. Der Einsatz erfolge zudem „auf Bitten und im Einvernehmen mit der irakischen Regierung“.

Marginalspalte