Übergangsregeln für ältere Arbeitsstätten
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung plant keine Verlängerung der Übergangsregeln für ältere Abeitsstätten in der Arbeitsstättenverordnung. Das schreibt sie in ihrer Antwort (19/12963(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (19/12433(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der FDP-Fraktion. Die Übergangsfristen seien mit einer Übergangszeit von 17 Jahren (2004 bis 2021) und einer festen Übergangsfrist mit einem Vorlauf von fünf Jahren (2016 bis 2021) zeitlich ausreichend bemessen, heißt es in der Antwort weiter.