Sonderregel im Bundesteilhabegesetz
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung verteidigt eine im Bundesteilhabegesetz festgelegte Sonderregel für junge Volljährige, die in besonderen Ausbildungsstätten untergebracht sind. Das geht aus der Antwort (19/12962) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/12430) der FDP-Fraktion hervor. Diese Sonderregel legt fest, dass bei diesen jungen Volljährigen keine Trennung zwischen den Fachleistungen der Eingliederungshilfe und den existenzsichernden Leistungen stattfindet. Nach Ansicht der FDP-Fraktion befürchten viele der betroffenen jungen Menschen deshalb, dass sie nach der Volljährigkeit ihre Einrichtungen verlassen müssen.