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20.09.2019 Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Unterrichtung — hib 1024/2019

Umgang mit dem Wolf

Berlin: (hib/LBR) Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, zukünftig einen jährlichen Bericht über den gesamten Wolfsbestand zu erstellen, der die Verbreitung der Wölfe in den Ländern und biogeographischen Regionen darstellt. Auch soll der Bericht eine Beurteilung des Erhaltungszustands beinhalten. Das hat die Länderkammer in einer Stellungnahme (19/13289) zum von der Bundesregierung geplanten „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes“ (19/10899) formuliert.

Weiter fordert der Bundesrat die Regierung auf, sich für die Beibehaltung der Möglichkeit der gekoppelten Prämien für die Beweidung mit Schafen und Ziegen einzusetzen, um gezielt Beweidungsformen fördern zu können. Alternativ könne der Bund auch eine Bundesförderung zur Unterstützung der Weidetierhalter etablieren, heißt es in der Stellungnahme weiter. Darüber hinaus fordert der Bundesrat, ein nationales Herdenschutzinformationszentrum aufzubauen, um Erfahrungen der Länder zu sammeln, verfügbar zu machen und Schutzmaßnahmen weiterentwickeln zu können.

Mit dem Gesetzesentwurf will die Bundesregierung den Abschuss von Wölfen in bestimmten Fällen erleichtern. Der Entwurf sieht vor, im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) einen neuen Paragrafen 45a aufzunehmen. Darin will die Bundesregierung unter anderem regeln, unter welchen Bedingungen Wölfe nach Rissen von Nutztieren abgeschossen werden dürfen. So soll in Fällen, in denen Nutztierrisse nicht einem Einzeltier zugeordnet werden können, der Abschuss von einzelnen Mitgliedern eines Rudels „bis zum Ausbleiben von Schäden“ fortgesetzt werden dürfen.

In ihrer Gegenäußerung lehnte die Bundesregierung den Vorschlag eines jährlichen Berichts ab, stimmte aber dem Vorschlag zu, Vereinbarungen mit anderen Staaten anzustreben. Der Vorschlag zu Maßnahmen zur Förderung von Weidetieren werde in Abhängigkeit mit den Ergebnissen der Verhandlungen auf EU-Ebene im Rahmen der nationalen Umsetzung der zukünftigen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) geprüft, schreibt die Regierung weiter. Für Wanderschäfer stehe zudem seit dem 15. Juli 2019 für Maßnahmen zum Schutz vor dem Wolf eine einmalige Prämie zur Verfügung.

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