Keine Korrekturbitten im April
Berlin: (hib/CHE) Im April 2019 hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gegenüber Medien keine Korrekturbitten unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe veranlasst. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/12820) auf eine Kleine Anfrage (19/12339) der AfD-Fraktion.