Gesundheitliche Versorgungsplanung
Berlin: (hib/PK) Die gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase ist Thema einer Kleinen Anfrage (19/13295) der Linksfraktion. Mit dem Hospiz- und Palliativgesetz sei diese Leistung mit Paragraf 132g SGB V neu aufgenommen worden. Die Abgeordneten erkundigen sich bei der Bundesregierung unter anderem danach, wie oft solche Leistungen bislang in Anspruch genommen worden sind.