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25.09.2019 Auswärtiges — Antwort — hib 1036/2019

Verletzung des INF-Vertrags

Berlin: (hib/AHE) Die Nato hat in einer gemeinsamen Erklärung der Außenminister vom 4. Dezember 2018 und in einer Erklärung des Nordatlantikrats vom 1. Februar festgehalten, dass Russland einen Marschflugkörper mit der Bezeichnung 9M729 entwickelt und eingeführt hat, der den 1987 geschlossenen Washingtoner Vertrag über nukleare Mittelstreckensysteme („Intermediate-Range Nuclear Forces Treaty“/INF-Vertrag) verletzt und die euroatlantische Sicherheit vor signifikante Herausforderungen stellt. Darauf verweist die Bundesregierung in der Antwort (19/12893) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/11879).

Die Nato habe bereits Anfang Februar 2019 darauf hingewiesen, dass sie angesichts der anhaltenden Bedrohung durch eine Nuklearwaffe, deren Reichweite einen Großteil Kontinentaleuropas abdecke, die eigene Verteidigungsfähigkeit sicherstellen müsse. Das Bündnis habe gleichzeitig betont, dass es den Dialog mit Russland in dieser Frage fortsetzen werde. Die Nato-Verteidigungsminister hätten im Juni 2019 ein Maßnahmenpaket beschlossen, das nach dem 2. August wirksam geworden ist. „Die Minister waren sich einig, dass die in dem Paket enthaltenen Schritte eine ausgewogene und verantwortliche Reaktion darstellen müssen, die die Lage nicht weiter eskaliert“, heißt es in der Antwort weiter. Die Nato habe sich bewusst dagegen entschieden, die russische Aufrüstung im Bereich der Nuklearwaffen kurzer und mittlerer Reichweite „zu spiegeln“. Generalsekretär Stoltenberg habe wiederholt klargestellt, dass die Nato keine Stationierung nuklearer bodengebundener Mittelstreckenwaffen in Europa beabsichtige und ein Wettrüsten ablehne. Auch der US-amerikanische Verteidigungsminister Esper habe dies betont.

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