Gesetzentwurf zur Eurojust-Verordnung
Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung betreffend die Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) ((EU) 2018/1727) vorgelegt. Der Entwurf (19/13451) beinhaltet über den Weg eines Ablösungsgesetzes die erforderlichen Anpassungen des Eurojust-Gesetzes (EJG) sowie Änderungen nationaler Verordnungen, die sich auf das EJG beziehen. Die Verordnung über die Rechtspersönlichkeit von Eurojust sowie die Vorrechte und Immunitäten der Bediensteten wird aufgehoben. Das Bundeszentralregistergesetz wird um ein Auskunftsrecht für das nationale Mitglied von Eurojust ergänzt. Mit dem Gesetz ist dem Entwurf zufolge kein Erfüllungsaufwand verbunden. Die Durchführungsbestimmungen sind laut Vorlage von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die durch die Verordnung gebunden sind, bis zum 12. Dezember 2019 zu erlassen.