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25.09.2019 Inneres und Heimat — Gesetzentwurf — hib 1037/2019

Modernisierung des Besoldungsrechts

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Modernisierung der Strukturen des Besoldungsrechts und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“ (19/13396) vorgelegt, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Danach sollen das Besoldungs-, das Versorgungs- und das Umzugskostenrecht im Hinblick auf auch durch den demographischen Wandel und die Digitalisierung entstandene Veränderungen weiterentwickelt werden. Zu diesen Veränderungen zählten etwa der Fachkräftemangel, die Zunahme von Auslandseinsätzen von Bundeswehr und Bundespolizei und die zunehmende Bedeutung von IT-Sicherheit durch die Digitalisierung von Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft, wie es in der Begründung der Vorlage heißt.

Vorgesehen sind eine „strukturelle Verbesserung und Erhöhung von Stellenzulagen“, die Weiterentwicklung finanzieller Anreize für Personalgewinnung und -bindung, eine Anpassung der Auslandsbesoldung „an geänderte Rahmenbedingungen“ sowie eine Pauschalierung der Vergütung für Soldaten mit besonderer zeitlicher Belastung. Zu den weiteren in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen zählen eine „Stärkung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes für Anwärter“, eine „Honorierung besonderer Einsatzbereitschaft“ und eine Fortentwicklung des Umzugskostenrechts. Ferner sollen unter anderem die rentenrechtlichen Regelungen zur Anerkennung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder in das Beamtenversorgungsrecht übertragen werden.

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