Sozialabkommen mit der Ukraine
Berlin: (hib/CHE) Das Abkommen über Soziale Sicherheit zwischen Deutschland und der Ukraine soll nach dem Willen der Bundesregierung zügig umgesetzt werden können. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (19/13449) für ein Vertragsgesetz vorgelegt, das Voraussetzung für eine Ratifizierung des Abkommens ist. Mit dem Abkommen soll unter anderem eine Doppelversicherung in der Renten- und Unfallversicherung von Arbeitnehmern, die in das jeweils andere Land entsandt worden sind, vermieden werden. Sie sollen künftig allein den Rechtsvorschriften eines Vertragsstaates, in der Regel des Heimatstaates, unterliegen.