Verfahrensstreit bei der WHO
Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung weist den Vorwurf zurück, im Streit über eine Resolution der Weltgesundheitsorganisation (WHO) die internationale Gesundheitspolitik blockiert zu haben. Es habe Bedenken hinsichtlich der Verfahrensweise gegeben, heißt es in der Antwort (19/12881) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/12382) der Fraktion Die Linke.
Die vorgesehene Behandlung von Resolutionen zunächst im Exekutivrat der WHO und erst anschließend in der Weltgesundheitsversammlung (WHA) diene dem Zweck, sicherzustellen, „dass zum Teil sehr komplexe Fragestellungen angemessen aufgearbeitet und in Kenntnis aller relevanten Aspekte adressiert werden“ könnten. Dies sei in dem Fall nicht gewährleistet gewesen.
In den Verhandlungen sei deutlich geworden, dass die von mehreren Mitgliedstaaten vorgebrachten Bedenken zum Verfahren nicht berücksichtigt wurden. Daher habe sich Deutschland entschlossen, die Resolution nicht zu unterstützen.
In der Resolution ging es um die Forderung nach mehr Transparenz bei Medikamentenpreisen, Forschungs- und Entwicklungskosten und bei der Veröffentlichung von Ergebnissen klinischer Studien.