Vorstoß zu Asylverfahren abgelehnt
Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat einen Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „zur Änderung des Asylgesetzes zur Beschleunigung von Verfahren durch erweiterte Möglichkeit der Zulassung von Rechtsmitteln“ (19/1319) abgelehnt. Gegen die Vorlage votierten in dem Gremium am Mittwoch die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und AfD, während sich die FDP-Fraktion und die Fraktion Die Linke enthielten. Auch ein Änderungsantrag der Grünen-Fraktion fand im Ausschuss keine Mehrheit.
Dem Gesetzentwurf zufolge sollte den Verwaltungsgerichten die Möglichkeit eingeräumt werden, „bei grundsätzlicher Bedeutung des Falles oder Abweichung von obergerichtlicher Rechtsprechung Beschwerde und Berufung zuzulassen“. Außerdem sollte eine zusätzliche Möglichkeit zur Zulassung der Revision „zur Klärung fallübergreifender allgemeiner Tatsachenfragen“ geschaffen werden. Damit sollte erreicht werden, „den Prüfungsaufwand der Verwaltungsgerichte zu reduzieren und die Verfahrenserledigung effizient zu fördern“ und somit die Bearbeitung der Asylverfahren zu erleichtern, wie es in der Begründung weiter hieß.