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25.09.2019 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 1040/2019

Umsetzung des Deutschland-Takts

Berlin: (hib/HAU) Die Umsetzung des Deutschland-Takts und die Finanzierung der damit verbundenen Infrastrukturmaßnahmen erfolgen nach Angaben der Bundesregierung „im Rahmen der bestehenden rechtlichen Zuständigkeiten“. Der Bund übernehme dabei eine koordinierende Rolle im Diskussions- und Abstimmungsprozess, heißt es in der Antwort der Regierung (19/12995) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/12508), die sich nach den „nächsten Umsetzungsschritten für den Deutschland-Takt 2030“ erkundigt hatte. Die Gestaltung des Koordinations- und Zusammenarbeitsprozesses zum Deutschland-Takt werde derzeit weiterentwickelt, die erforderlichen Ausschreibungen würden vorbereitet, schreibt die Regierung. Daher könnten gegenwärtig noch keine Aussagen zu dem Finanzierungsvolumen gegeben werden.

Was die Abstimmung mit den Ländern angeht, so ist diese laut Bundesregierung im Vorfeld und während der Erarbeitung des zweiten Gutachterentwurfs zum Zielfahrplan erfolgt. „Derzeit erfolgt die wirtschaftliche und verkehrliche Bewertung der Angebotskonzeption durch die Gutachter des Bundes“, heißt es in der Antwort. Nach Abschluss dieses Prozesses würden die Ergebnisse mit den Ländern und Aufgabenträgern des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) erörtert. „Die Zuständigkeit für Planung, Organisation und Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs liegt bei den Ländern“, schreibt die Regierung.

Weiter heißt es in der Vorlage, im zweiten Gutachterentwurf des Zielfahrplans für den Deutschland-Takt würden für den Güterverkehr ausreichende Trassen bereitgestellt, „die ein Wachstum der Güterverkehrsleistung entsprechend der Verkehrsprognose 2030 ermöglichen“. Darüber hinaus seien zusätzlich in großem Umfang sogenannte Flexibilitätstrassen eingeplant, die es den Güterverkehrsunternehmen ermöglichten, flexibel auf Auftragsspitzen und Betriebsstörungen zu reagieren.

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