Justizministerin Lambrecht erläutert Vorhaben
Berlin: (hib/MWO) Die Vorhaben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz für den Rest der Legislaturperiode skizzierte die neue Bundesministerin Christine Lambrecht (SPD) bei ihrem ersten Auftritt vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch. Anschließend beantwortete sie Fragen der Abgeordneten. Bei ihrer Amtsübernahme sei sehr viel vorbereitet gewesen, was jetzt umgesetzt werde, sagte Lambrecht. Dabei sei der Einzelplan 07 des Bundeshaushalts 2020 die Grundlage.
Die Ministerin ging auf die vor wenigen Tages gestartete Kampagne „Wir sind Rechtsstaat“ ein, die zu einer Diskussion mit den Bürgern und Bürgerinnen anregen und für diese erfahrbar machen solle, was der Rechtsstaat bedeutet. Auch der Pakt für den Rechtsstaat werde weiter umgesetzt, sagte Lambrecht mit Verweis auf den Personalaufwuchs bei Richtern und Staatsanwälten. Ganz oben auf der Liste der Vorhaben der nächsten Zeit stehen der Ministerin zufolge das Unternehmenssanktionsrecht, die Schließung von Lücken im Strafrecht, die Reform der Strafprozessordnung und die Überprüfung der Wirksamkeit des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes. Bisher auf den Weg gebracht worden seien unter anderem Regelungen zum Mieter- und Verbraucherschutz.
In seiner 59. Sitzung beschäftigte sich der Ausschuss unter Leitung seines Vorsitzenden Stephan Brandner (AfD) mit einer Fülle von Gesetzentwürfen und Anträgen. So empfahl das Gremium dem Haushaltsausschuss, dem Einzelplan 07 des Haushaltsentwurfs (19/11800) zuzustimmen. Ebenfalls stimmte der Ausschuss dem Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes zu (19/8581). Gesetzentwürfe der AfD, Die Linke und der FDP sowie ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zum Thema Netzwerkdurchsetzungsgesetz wurden von der Tagesordnung gestrichen. Erneut vertagt wurde ein Antrag der AfD-Fraktion zur Befreiung der Antennengemeinschaft von der Vergütungspflicht für die Kabelweitersendung von Fernseh- und Hörfunksignalen (19/5911). Abgelehnt wurden ein Antrag der AfD zum Thema 70 Jahre Grundgesetz (19/10168), Anträge von FDP und Die Linke zum Thema Familienrechtliches Wechselmodell (19/1175, 19/1172), ein weiterer Antrag der FDP zum internationalen Verbraucherschutz bei Beförderungsverträgen (19/13044) und ein Antrag der Grünen für den wirksamen Schutz von Pauschalreisenden bei Insolvenzen (19/8565).
Ferner beschloss der Ausschuss eine Reihe öffentlicher Anhörungen. So sollen am 23. Oktober Sachverständige zum Thema Abmahnungen sprechen, zu dem zwei Gesetzentwürfe und zwei Anträge vorliegen (Bundesregierung 19/12084, AfD 19/13205, FDP 19/13165, Grüne 19/6438). Ebenfalls für 23. Oktober wurde eine Anhörung zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung (BR-Drucksache 364/19) terminiert. Ein weiterer Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren (BR-Drucksache 368/19) ist Anlass einer öffentlichen Anhörung am 21. Oktober. Im November soll es weitere Anhörungen zu Gesetzentwürfen der Bundesregierung geben, so zu den Themen Nichtzulassungsbeschwerde (04.11., BR-Drucksache 366/19), Cybergrooming (06.11., BR-Drucksache 365/19) und Modernisierung des Strafverfahrens (11.11., noch ohne Drucksachennummer). Dem Grunde nach beschlossen wurde eine öffentliche Anhörung zu einem Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zur Stärkung der Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft (19/11095) und einem Antrag der Grünen für eine Reform der Stellung der Staatsanwaltschaft (noch ohne Drucksachennummer). Ferner stimmte der Ausschuss einer Stellungnahme und der Bestellung eines Prozessbevollmächtigten in Verfassungsbeschwerdeverfahren im Zusammenhang mit dem EU-Patenterteilungsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu und nahm einstimmig eine Empfehlung des Unterausschusses Europarecht zu mehreren EU-Vorschlägen an.
Außerdem beschäftigten sich die Abgeordneten in der rund dreistündigen Sitzung mit einer Vielzahl von Gesetzentwürfen, Anträgen und Unterrichtungen, bei denen die Federführung bei anderen Ausschüssen liegt. Der Parlamentarische Staatssekretär Christian Lange (SPD) erstattete auf Antrag der Grünen einen Bericht über eine sogenannten Unmet-Legal-Needs-Studie, die die Ursachen für die rückläufigen Eingangszahlen bei den Zivilgerichten herausfinden und den Rechtsbedarf der Bevölkerung untersuchen soll. Nach dem Ende der Ausschreibung werde der Studienauftrag vergeben. Mit Ergebnissen sei in drei Jahren zu rechnen, sagte Lange.