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25.09.2019 Gesundheit — Anhörung — hib 1046/2019

Experten bewerten Organspendenreform

Berlin: (hib/PK) Vor der Entscheidung im Parlament über eine neue gesetzliche Grundlage für die Organspende haben sich Experten am Mittwoch in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages zu den vorliegenden Gesetzentwürfen positioniert. Die Rechts-, Gesundheits- und Sozialexperten äußerten sich, auch in schriftlichen Stellungnahmen, zu den konkurrierenden Konzepten einer „doppelten Widerspruchslösung“ sowie der „Stärkung der Entscheidungsbereitschaft“, über die fraktionsübergreifend abgestimmt werden soll.

Eine Gruppe von Abgeordneten um die Grünen-Vorsitzende Annalena Baerbock strebt mit ihrem Entwurf (19/11087) eine Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende an. So soll Bürgern über ein Online-Register die Möglichkeit gegeben werden, ihre Entscheidung einfach zu dokumentieren, zu ändern und zu widerrufen. Die Abgabe einer Erklärung zur Organ- und Gewebespende soll künftig auch in Ausweisstellen möglich sein. Ferner ist vorgesehen, dass die Hausärzte ihre Patienten regelmäßig zur Eintragung in das Register ermutigen.

Eine zweite Gruppe um Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und den SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach will mit ihrem Entwurf (19/11096) eine doppelte Widerspruchslösung einführen. Demnach gilt jeder Bürger als möglicher Organspender, der zu Lebzeiten keinen Widerspruch erklärt hat. Wenn zugleich auch den nächsten Angehörigen kein entgegenstehender Wille bekannt ist, gilt die Organentnahme als zulässig. Auch hier soll ein Register erstellt werden, in dem Bürger ihre Erklärung eintragen lassen können.

Die AfD-Fraktion verlangt in einem Antrag (19/11124) eine Vertrauenslösung für die Organspende. Die Abgeordneten fordern unter anderem, mit der Koordinierung und Vermittlung der Organe eine unabhängige öffentlich-rechtliche Institution zu betreuen, um das aus ihrer Sicht verbreitete Misstrauen in das jetzige System abzubauen. Eine Entscheidung wird im Herbst erwartet.

Die Bundesärztekammer (BÄK) machte sich für die doppelte Widerspruchslösung stark und argumentierte, dass trotz einer positiven Einstellung vieler Bürger zur Organspende die tatsächlichen Spenderzahlen niedrig blieben. Es könne von den Bürgern erwartet werden, sich mit Fragen der Organ- und Gewebespende auseinanderzusetzen und verbindlich für oder gegen eine Spende zu entscheiden.

Der Nephrologe Kai-Uwe Eckardt von der Berliner Charité nannte die jetzige Lage „katastrophal“. Die mittlere Wartezeit auf eine Niere liege an der Charité bei rund neun Jahren, wenn die Dialyse bereits begonnen habe. Die Entscheidungslösung würde keine substanzielle Verbesserung bringen und die nachweislich erfolglose Gesetzesnovelle von 2011 nur fortschreiben.

Der Verfassungsrechtler Friedhelm Hufen von der Universität Mainz räumte ein, dass die Widerspruchsregelung einen Eingriff in die freie Entfaltung der Persönlichkeit in Gestalt des Rechts auf Nichtbefassung und Nichtentscheidung bedeute. Allerdings werde das Recht auf Nichtbefassung in der verfassungsgemäßen Ordnung eingeschränkt. Insgesamt sei die Einführung der Widerspruchslösung verfassungsrechtlich unbedenklich, sofern im Verfahren Missbrauch und Irrtum ausgeschlossen würden.

Ein Vertreter von Eurotransplant sagte in der Anhörung, Deutschland profitiere enorm von Organ-Importen. Andere Länder verstünden nicht, weshalb Deutschland „in einer so desparaten Lage“ nicht auf die Widerspruchslösung setze.

Kritik an der Widerspruchslösung kam vom Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, der darauf hinwies, dass Schweigen nicht als Zustimmung gewertet werden könne. Dies gelte sowohl im Verbraucher- und Datenschutz wie auch im Medizinrecht. Von einer doppelten Widerspruchslösung könne keine Rede sein, vielmehr verlören die Angehörigen im Vergleich zur bestehenden Rechtslage die Möglichkeit, eine eigene Entscheidung zu treffen, sofern keine schriftliche oder mündliche Willensbekundung des potenziellen Organspenders bekannt sei.

Brysch sprach sich zugleich für eine grundlegende Reform des Transplantationssystems aus, das von der Selbstverwaltung in die Hände einer staatlichen Institution gelegt werden sollte.

Die Bezeichnung „doppelte Widerspruchslösung“ ist auch nach Ansicht des Ethikers Peter Dabrock geradezu irreführend, da den nahen Angehörigen eben explizit kein eigenes Entscheidungsrecht zuerkannt werden solle. Dabrock sprach in der Anhörung von einem „eklatanten Etikettenschwindel“. Der Gesetzentwurf sei angesichts der damit verbundenen Auswirkungen auf die Gesellschaft unverhältnismäßig.

Nach Ansicht der beiden großen Kirchen in Deutschland ist eine grundlegende Reform der Organspendenpraxis zum jetzigen Zeitpunkt nicht nötig. Der Handlungsbedarf bestehe vorrangig in Bezug auf strukturelle und organisatorische Aspekte im Transplantationsverfahren. Das im April verabschiedete Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit und Strukturen bei der Organspende setze an der richtigen Stelle an.

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