+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

25.09.2019 Kultur und Medien — Ausschuss — hib 1047/2019

Verlängerung der Stasi-Überprüfungen

Berlin: (hib/AW) Politische Mandatsträger, Beschäftigte im öffentlichen Dienst und andere Personen in herausgehobenen politischen und gesellschaftlichen Positionen sollen auch künftig auf eine offizielle oder inoffizielle Tätigkeit für das ehemalige Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der DDR überprüft werden können. Der Kulturausschuss billigte am Mittwoch den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/11329) mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, AfD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Lediglich die Linksfraktion votierte gegen die entsprechende Novellierung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes. Mit der Gesetzesvorlage, über die der Bundestag am Donnerstag abschließend berät und abstimmt, wird die Frist für die Überprüfungen bis zum 31. Dezember 2030 verlängert. Nach derzeitiger Gesetzeslage läuft sie Ende 2019 aus.

Die Unionsfraktion betonte, dass eine Überprüfung auf eine Stasi-Tätigkeit auch 30 Jahre nach dem Mauerfall nötig sei. Die DDR sei eine Diktatur gewesen und die Menschen hätten Angst vor der Stasi gehabt. Ehemalige Stasi-Mitarbeiter würden bis heute versuchen, ihre Tätigkeit für das MfS „zu verschleiern“. Letztes prominentes Beispiel sei der frühere Berliner Staatssekretär für Stadtentwicklung und Wohnen, Andrej Holm, gewesen.

Auch die SPD-Fraktion argumentierte, dass eine Verlängerung der Überprüfung notwendig und geboten sei. Auch 30 Jahre nach dem Mauerfall und dem Ende der DDR sei es nicht auszuschließen, dass ehemalige Mitarbeiter der Stasi in bedeutsame Positionen gelangen. Deshalb habe man sich dazu entschieden, den betroffenen Personenkreis nicht einzugrenzen.

Die AfD-Fraktion unterstützte die Gesetzesnovelle, übte jedoch zugleich massive Kritik an der geplanten Überführung der Stasi-Unterlagen in den Verantwortungsbereich des Bundesarchivs. Die Stasi-Unterlagen-Behörde (BSTU) werde „abgewickelt“ und ihre Außenstellen in den Ost-Bundesländern geschlossen. In der Öffentlichkeit werde somit der Eindruck erweckt, als wolle man einen „Schlussstrich“ unter die DDR-Diktatur ziehen.

Der AfD-Kritik widersprachen die FDP und Grüne. Die Außenstellen der BSTU würden nicht geschlossen, sondern ihre Standorte in den Ländern zusammengeführt, hieß es aus der FDP. Dies diene auch einer verbesserten Aufarbeitung der Stasi-Geschichte. Die Grünen warfen der AfD vor, einmal mehr mit Falschbehauptungen das Thema instrumentalisieren zu wollen. Die BSTU werde nicht abgewickelt, sondern lediglich die Verantwortlichkeit für die Stasi-Akten zum Bundesarchiv verschoben.

Die Linksfraktion monierte, mit der Verlängerung der Überprüfungen würden weiterhin alle in der DDR geborenen Menschen unter einen Generalverdacht gestellt - und zwar von Menschen aus dem Westen. Dies sei schädlich für den sozialen Frieden im Land. 30 Jahre nach dem Fall der Mauer gehe das „so nicht“.

Marginalspalte