FDP-Vorstoß für die Familien
Berlin: (hib/HLE) Die FDP-Fraktion hat sich für eine umfangreiche steuerliche Entlastung von Familien ausgesprochen. In einem Antrag (19/13461) heißt es, Familien hätten hohe finanzielle Lasten zu tragen. Das deutsche Steuerrecht spiegele dies an vielen Stellen jedoch nicht wider. Viele Regelungen würden Eltern sogar benachteiligen. Darüber hinaus seien viele Kinder- und Familienpauschalen seit Jahren nicht mehr angehoben worden. Es habe häufig nicht einmal einen Inflationsausgleich gegeben.
Die FDP-Fraktion fordert daher, den Kinderfreibetrag im haushaltsverträglichen Schritten an den Grundfreibetrag für Erwachsene anzugleichen, die steuerfreie Übernahme der Betreuungskosten auch von schulpflichtigen Kindern der Arbeitnehmer zu ermöglichen, den Alleinerziehendenentlastungsbetrag auf 2.200 Euro (von derzeit 1.908 Euro) und den Erhöhungsbetrag je Kind auf 275 Euro (von derzeit 240 Euro) zu erhöhen und den Ausbildungsfreibetrag, der seit 2001 nicht mehr erhöht worden sei, von 924 auf 1.200 Euro zu erhöhen. Außerdem soll der Alleinerziehendenentlastungsbetrag in Zukunft regelmäßig angehoben werden, um Preissteigerungen auszugleichen. Zu den weiteren Forderungen gehört, den Ansatz des Ausbildungsfreibetrags auch für nicht volljährige Kinder in Berufsausbildung zu ermöglichen, den Ausbildungsfreibetrag regelmäßig anzuheben, um Preissteigerung auszugleichen, und die Kosten für die Kinderbetreuung vollständig steuerlich abzugsfähig zu machen.
In der Begründung des Antrags schreibt die FDP-Fraktion, dass der Kinderfreibetrag seit Jahren nur noch zum Teil an die Preisentwicklung angepasst werde. So werde lediglich das sächliche Existenzminimum erhöht, nicht jedoch der Freibetrag für den Betreuungs- und Ausbildungsbedarf des Kindes. Dieser sei zuletzt 2010 von 1.080 auf 1.320 Euro erhöht worden. „Hier besteht Nachholbedarf“, heißt es in dem Antrag der FDP-Fraktion.