Änderung des Preisstatistik-Gesetzes
Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Preisstatistik (19/13444) vorgelegt. Damit werde die Rechtslage an EU-Verordnungen angepasst, erläutert die Bundesregierung in dem Entwurf. Zudem würden Rechtsunsicherheiten beseitigt sowie die Potenziale der Digitalisierung bei der Datenerhebung genutzt. So könne die Qualität von Ergebnissen verbessert werden. Der Nationale Normenkontrollrat erhebt keine Einwände gegen die Darstellung der Gesetzesfolgen, wie er in einer Stellungnahme erklärt.