Änderung des Erdölbevorratungsgesetzes
Berlin: (hib/PEZ) Die Vorratshaltung von Erdöl soll mit einer Gesetzesänderung optimiert werden. Bisher hätten Fristen und Zeiträume zu Zusatzkosten führen können, erklärt die Bundesregierung in ihrem „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erdölbevorratungsgesetzes“ (19/13445). Nun soll der Bevorratungszeitraum am 1. Juli eines Jahres beginnen (bislang: 1. April). So hätten Mitgliedstaaten mehr Zeit, sich an die neue Bevorratungspflicht anzupassen und damit Kosten zu sparen. Der Gesetzentwurf sehe vor, die Vorschriften zu ändern, die die Ermittlung der Höhe der Bevorratungspflicht und den Zeitraum der Bevorratungspflicht regeln.