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26.09.2019 Wirtschaft und Energie — Gesetzentwurf — hib 1056/2019

Förderung des Digital-Rundfunks

Berlin: (hib/fno) Die Bundesregierung will die Verbreitung des digitalen Rundfunks fördern. Zukünftig sollen in hochwertigeren Radios verpflichtend Digitalempfänger eingebaut werden, etwa bei Radios für Fahrzeuge zur Personenbeförderung. Sonstige Radiogeräte sind nur betroffen, wenn sie Programmnamen anzeigen können und hauptsächlich als Ton-Rundfunkgerät genutzt werden. Mit dem Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (19/13441) will die Bundesregierung Vorgaben der Europäischen Union umsetzen.

Bei Autoradios soll der Empfang von digital-terrestrischem Rundfunk vorgeschrieben werden, bei anderen Rundfunkempfängern sollen die Hersteller einen beliebigen digitalen Vertriebsweg wählen können. Die Regierung rechnet mit einem jährlichen Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft von bis zu 21 Millionen Euro. Basis ist ein Digitalchippreis von rund zehn Euro und 1,7 bis 2,1 Millionen betroffene PKW pro Jahr. 2018 wurden in Deutschland zwischen 40 und 50 Prozent der Autos mit einem Digitalradio ausgeliefert. Die Vorgaben sollen für alle Geräte gelten, die ab dem 21. Dezember 2020 in Verkehr gebracht werden.

Außerdem soll mit der Gesetzesänderung die Bundesnetzagentur weitere Sanktionierungsmaßnahmen gemäß EU-Verordnung 2015/2120 für die Durchsetzung von fairen Endkundenentgelten und dem freien Internet erhalten. Im Entwurf wurden weitere Bußgeldtatbestände hinzugefügt, die unter anderem überhöhte Tarife bei Telefongesprächen zwischen zwei EU-Ländern ahnden sollen.